Ab ins THW!
Welche Vorraussetzungen muss ich mitbringen, um THW-Helferin oder Helfer zu werden? Wer ist mein Anprechpartner?
Diese Fragen und noch viel mehr lassen sich am Besten bei einem Besuch in unserer Unterkunft klären. Interessierte melden sich einfach bei unserem Ortsbeauftragten Benedikt Aurbach und vereinbaren einen unverbindlichen Informationstermin.
Fragen, Fragen, Fragen und Antworten!
Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?
Wenden Sie sich einfach an das THW in Ihrer Nähe. Die THW-Ortsbeauftragten der nächstgelegenen Ortsverbände oder die THW-Geschäftsstelle stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Hier können Sie sich auch für den Dienst im THW anmelden.
THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen acht und 17 Jahren können auch schon mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
- Sie sind zwischen 18 und 60 Jahre.
- Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
- Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
- Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
- Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
- Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
- Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
- Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?
Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.
Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?
Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.
Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.
Wie bin ich im THW-Dienst versichert?
Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.
Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?
Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:
- regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
- regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
- Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
- dienstlichen Weisungen nachkommen
- die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
- die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
- sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
- das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)
Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.
Wie sieht es mit Urlaub aus?
Ihnen stehen pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zu. Der Urlaub ist jedoch nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden und spätestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt schriftlich beim Ortsbeauftragten eingereicht werden.
Bei wichtigen persönlichen und beruflichen Gründen gibt es Dienstbefreiungen und Sonderurlaube, die beim Ortsbeauftragten beantragt werden können. Zu den genauen Bedingungen der Urlaube und Dienstbefreiungen erfahren Sie mehr beim THW-Ortsverband in Ihrer Nähe.
Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?
Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Vom Stab über die Verwaltungskraft bis hin zum Koch werden in den Ortsverbänden immer wieder Menschen gesucht, die das THW unterstützen. Fragen Sie einfach im nächsten Ortsverband nach, wie Sie sich mit ihren Interessen und Fähigkeiten einbringen können. Gerne können Sie, sofern Sie dies möchten das THW auch passiv unterstützen. Hierfür gibt es die Möglichkeit dem örtlichen Helferverein beizutreten oder eine Spende zu leisten.
Was kostet mich eine "Mitgliedschaft"?
Das ist ganz einfach beantwortet: NICHTS! ...außer etwas Zeit!
Alle notwendigen persönlichen Ausrüstungsgegenstände werden vom THW zudem kostenlos zur Verfügung gestellt.